Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, seine Websites barrierefrei zugänglich zu machen. Websites sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich sind.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.nora-notruf.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir haben die Website auf Basis der Anforderungen der BITV 2.0 ausführlich selbst getestet.
Diese Website ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 vollständig vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12. Juli 2021 auf Basis der Selbstbewertung erstellt und zuletzt am 18. August 2021 überprüft und angepasst.
Feedback und Kontaktangaben
Haben Sie Barrieren auf dieser Website gefunden? Können Sie bestimmte Inhalte nicht oder nur umständlich nutzen oder ansteuern? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und melden Sie uns verbliebene Barrieren.
Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular unter Barriere melden.
Bitte beachten Sie für die Übertragung von Daten über das Kontaktformular die Informationen in unserer Datenschutzerklärung.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Friedrichstraße 62-80
40217 Düsseldorf
Telefon: 0211 871 01
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw[at]it.nrw.de senden.
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Website keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 855 3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik